Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade (ehemals Pflegestufen). Der Pflegegrad mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.
Erst bei Ermittlung eines Pflegegrades erhalten Versicherte die Möglichkeit finanzielle Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen. Grundsätzlich gilt: je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen gewährt die Pflegekasse. Hierbei wird zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen unterschieden.
Weitere Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und Ihrem behandelnden Arzt.