Ambulant Betreutes Wohnen ist die Begleitung und Unterstützung der Menschen in ihrem eigenen Wohnraum.
Wir helfen Ihnen je nach Bedarf konkret durch
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung- u. strukturierung
- Anleitung zu lebenspraktischer Fertigkeiten
- Unterstützung im Umgang mit Behörden / Institutionen
- Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
- Beratung und Unterstützung bei Krisen
- Anregungen zum Erhalt und / oder zum Aufbau sozialer Kontakte
- Unterstützung bei der Suche nach Arbeit
- Thematisierung des Trinkverhaltens u. Unterstützung beim Wunsch nach Veränderung (Verringerung des Alkoholkonsums oder
- Abstinenz)
- Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust
- Unterstützung bei der Gesundheitsfürsorge
- Hilfestellung beim Umgang mit Geld
An wen richtet sich dieses Angebot?
Sie wollen an ihrem Leben etwas ändern, haben alleine aber nicht die Kraft dazu?! Unser Hilfsangebot richtet sich an Menschen mit einer chronischen Suchterkrankung und/oder einer psychischen Erkrankung, die zunehmend Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung haben.
Wer bezahlt das Angebot?
Sofern Sie nicht selbst finanziell dazu in der Lage sind (geringe Rente, geringes Einkommen, ALG II-Bezug u.a.) ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig.
Die gesetzliche Grundlage ist in der gültigen Leistungsvereinbarung mit dem (überörtlichen) Sozialhilfeträger und in der Eingliederungshilfe (SGB IX) geregelt.
Um die Hilfe beantragen zu können benötigt man
- ein fachärztliches Gutachten
- einen BEI_NRW (Bedarfsermittlungsinstrument)
- einen Mietvertrag, Einkommensnachweise, etc.
Bei der Beantragung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.